Umwelt & Wohnen
FÖRDERUNGEN DER MARKTGEMEINDE
Solaranlagen
€ 20,--/m² Kollektorfläche (Bruttokollektorfläche) höchstens jedoch € 240,--.
Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen
Die gewährte Landesförderung für derartige Heizungen (Pellets- und Kaminöfen, Scheitholzgebläse, Pelletszentralheizungen, Hackschnitzelzentralheizung) ist der Marktgemeinde in Vorlage zu bringen und können davon von der Marktgemeinde 20% gefördert werden.
Photovoltaikanlagen
Die Anlage muss mindestens 3 kWp haben. Pro kWp werden € 40,-- gefördert, höchstens jedoch € 200,---
Elektrofahrrad
Der Kauf eines Elektrofahrrades wird mit € 100,-- gefördert.



















